Energieberatung und Energieausweise vom Experten

Verbrauchs- oder bedarfsorientiert, auf Basis des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – für Wohngebäude und gemischt genutzte Gebäude mit wohnungsähnlichem Gewerbe.

Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, sind Sie nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, den potenziellen Mietern oder Käufern einen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis vorzulegen.

Abhängig vom Baujahr des Gebäudes und seinem Dämmzustand ergibt sich die Notwendigkeit eines Energiebedarfs- oder eines Energieverbrauchsausweises.

Falls Sie als Vermieter, Verkäufer oder Immobilienmakler für Wohngebäude oder gemischt genutzte Gebäude, mit wohnungsähnlichem Gewerbe, kurzfristig einen Energieausweis benötigen, sind wir der richtige Partner für Sie. Von uns erhalten Sie den erforderlichen Energieausweis schnell und unkompliziert.

Unser Anspruch

Mehr als ein Energieausweis

Fundierte Beratung

Mit unserer Hilfe erhalten Sie jedoch nicht nur einen aussagekräftigen Energieausweis, sondern auch eine fundierte Beratung, wie Sie Ihren Energieverbrauch optimieren und Ihre Energiekosten langfristig senken können. Bereits bei der für die Erstellung eines Energieausweises erforderlichen Vor-Ort-Begehung analysieren wir Ihr Gebäude auf Schwachstellen und besprechen mit Ihnen auf Wunsch individuelle Lösungen, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Analyse

Unsere Tätigkeit umfasst eine umfassende Analyse Ihrer Immobilie, bei der verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie z. B. der Energieverbrauch, die Isolierung, die Heizungs- und Kühlsysteme sowie andere relevante Komponenten. Basierend auf diesen Daten erstellen wir aussagekräftige Energieausweise, die Ihnen einen klaren Einblick in die energetische Leistung und den Verbesserungsbedarf Ihres Gebäudes bieten. Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen fundierte Empfehlungen zu geben, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können.

Ziele

Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, energieeffizienter zu werden und einen positiven Beitrag zur Schonung der Umwelt zu leisten, während Sie gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen profitieren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, um Ihre Energiebilanz zu verbessern und eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.

Zufriedenheit

Wir arbeiten präzise, gründlich und effizient, um Ihnen hochwertige Energieausweise zu liefern, die den aktuellen und vorgeschriebenen Standards entsprechen. Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Wir setzen alles daran, Ihren individuellen Anforderungen gerecht zu werden. Auf Wunsch finden wir gemeinsam die besten Lösungen, um Ihren Energieverbrauch zu reduzieren und die Zukunft Ihres Gebäudes nachhaltig zu gestalten.

Ablauf

In drei Schritten zum Energieausweis

  1. 1

    Anfrage

    Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail mit Adresse, Gebäudeart und Anlass – Verkauf, Vermietung oder Beratung.

  2. 2

    Vor-Ort-Begehung

    Wir nehmen das Gebäude auf, prüfen die Unterlagen und analysieren Schwachstellen bei Dämmung und Anlagentechnik.

  3. 3

    Energieausweis & Beratung

    Sie erhalten Ihren Energieausweis kurzfristig – auf Wunsch mit Empfehlungen, wie Sie Energieverbrauch und Kosten senken.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen. Im Einzelfall beraten wir Sie gern persönlich.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Wer ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchte, muss den Interessenten nach dem GEG einen Energieausweis vorlegen – spätestens bei der Besichtigung. Kennwerte aus dem Ausweis gehören außerdem in Immobilienanzeigen.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauweise, Dämmung und Anlagentechnik – unabhängig vom Verhalten der Bewohner und damit aussagekräftiger.

Welcher Ausweis ist für mein Gebäude vorgeschrieben?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist in der Regel ein Bedarfsausweis Pflicht – es sei denn, das Gebäude erreicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977. In anderen Fällen besteht meist Wahlfreiheit. Wir prüfen das für Ihr Gebäude.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach größeren Modernisierungen kann sich ein neuer Ausweis lohnen, weil er die verbesserte Effizienz sichtbar macht.

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